Rauchwarnmelder-Familie Genius Qualitäts-Rauchwarnmelder Genius


Niedersachsen (seit 01.11.2012)

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.11.2012
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

               Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben



                            Bremen (seit 01.05.2010)

                                          Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.05.2010
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

                Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung


Sicherheit auf höchstem Niveau


Genius H übertrifft alle relevanten Rauchwarnmelder-Sicherheitsnormen wie
DIN 14676, DIN 14604, VdS und die neue "Q"-Prüfung für Qualitäts-Rauchwarnmelder.
Die neueste Rauchwarnmelder-Technologie sowie die mehrfachen Prüfverfahren machen Genius H zu einem der sichersten Rauchwarnmelder den es je gab.
Die Technik im Inneren von Genius H entspricht dem qualitativ hohen Standard eines
industriellen Brandmelders. Alle unsere Rauchwarnmelder werden auf modernsten,
vollautomatischen Produktionsanlagen nach Industriestandard IPC 2 produziert.